Strafrecht, Zivilrecht, Öffentliches Recht



     

 

Dem Anwendungsbereich des Strafrechts liegen zumeist Ereignisse zu Grunde, die für die Betroffenen besondere Ausnahmesituationen bedeuten. 

Opfer von Straftaten bzw. durch strafbare Handlungen geschädigte Menschen oder Unternehmen sind auf eine verlässliche Beratung und erfahrenen Beistand angewiesen. 

Täter und Beschuldigte bedürfen der Erklärung ihrer Rechte und einer zuverlässigen Verteidigung.

Beide Seiten haben zudem einen Anspruch auf eine gewisse Nachvollziehbarkeit ihrer jeweiligen Situation und des Blickwinkels, im besten Falle basieren auf eigenen Erfahrungen des Beraters. 

Herr Matejko besitzt auf Grund seines bis heute wenig durchschnittlichen Lebenslaufs über eine Fachkompetenz in diesem Bereich, über die wohl kein anderer Rechtsanwalt verfügt, denn er „saß auf all diesen Stühlen“. Nach der zunächst rein akademisch-wissenschaftlichen Ausbildung , die mit der höchsten Auszeichnung seiner Dissertation und Examina belobigt wurde, trat er zeitweilig selbst in die akademische Lehre und Forschung ein, saß in der praxisnahen Referendarzeit auf dem Richterstuhl und übte später über viele Jahre den Beruf des Staatsanwalts aus. Er lehrte neben diesen beruflichen Stationen weiterhin Straf- und Strafprozessrecht an Universitäten, Fachhochschulen der Polizei und leitete Arbeitsgemeinschaften der Rechtsreferendare. Herr Dr. Matejko wurde allerdings auch selbst Opfer von Straftaten sowie als Straftäter verfolgt und verurteilt. Die Gesamtheit dieses Erlernten und Erlebten ist die Grundlage einer Kompetenz, die Opfern und Beschuldigten Gewähr für eine optimalen Beratung bietet. 

 

 

Herr Dr. Matejko verfügt auch über eine fundierte, erlernte und in der Praxis gereiften Expertise im Bereich des Zivilrechts. Vor seiner Tätigkeit als Staatsanwalt beriet er als angestellter Anwalt einer international tätigen Sozietät zu zivilrechtlichen und zivilprozessrechtlichen Sachverhalten, steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten 

und handels- und gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten. Durch seine zeitweilige Tätigkeit als Geschäftsführer zweier GmbH erlernte er die pragmatische Lösung zivilrechtlicher Streitthemen aus Unternehmersicht. 

 

Herr Dr. Matejko wählte in seiner universitären und nachfolgenden Ausbildung zudem das Verwaltungsrecht zu seinem Schwerpunkt.  Eine mehrjährige Berufstätigkeit als Syndikusanwalt führte zu Kenntnissen ganz besonderer Bereiche des Verwaltungsrechts und fundiertem Wissen der Vertretung eines Unternehmens vor Behörden und besonderen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. 

Verfahren vor Verwaltungsgerichten werden auch aktuell erfolgreich geführt. 

 

Herr Dr. Matejko berät und vertritt nicht im Bereich des Sozial- und Familienrechts, welches den bei den örtlichen Gerichten bekannten Experten vorbehalten sein sollte. 

 

 

     

-